Barrierefreiheit – Design for all – Universal Design - Nutzeroptimiert - Ambient Assisted Living AAL

Maßgebend ist dafür die EU-Richtlinie EU-RL 89/654. Dazu DIN 18040 1 und 2 (siehe auch VDI Richtlinie 6000 Blatt 1). Dazu die Bauordnungen der Länder (Deutschland). Dazu auch der Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der Universal Design Vorgaben der UNO.

Siehe dazu die aktuelle gültige Link zur Hessische Bauordnung - 06-2021 .

Piktogramm Barrierefrei

Ein voll unterfahrbarer Waschtisch mit Unterputz- oder Flachaufputzsyphon ist vorzusehen. Die Oberkante des Waschtisches darf höchstens 80 cm hoch montiert sein. Kniefreiheit muss in 30 cm Tiefe und in mindestens 67 cm Höhe gegeben sein. Der Waschtisch ist mit einer Einhebelstandarmatur oder mit einer berührungslosen Armatur auszustatten. Vor dem Waschtisch ist eine mindestens 150 cm tiefe und mindestens 150 cm breite Bewegungsfläche anzuordnen.

Gleichstellungsgesetz (BGG v Mai 2002)

§ 4 Barrierefreiheit

Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

In Österreichischer Baukulturreport, 2.2., Autor Bernhard Hruska ist dazu zu lesen:

Bei öffentlichen Förderungen und in den Arbeitnehmerschutzbestimmungen für Neu- und Umbauten, vor allem bei Betriebsgrößen mit einer Einstellungspflicht behinderter MitarbeiterInnen, muss die Grundvoraussetzung die Einhaltung der baulichen Anforderungen der ÖNORM B1600 sein. Für bestehende Einrichtungen sind volkswirtschaftliche Anreize zu schaffen. Die Nutzungsqualität von Bauwerken ist nur durch die gesetzlich verbindliche Einhaltung der ÖNORM B1600 zu erreichen.

Wird »Design for all« in allen Phasen umfassend umgesetzt, erhöhen sich die Mehrkosten bei durchschnittlich großen Projekten um lediglich 1,8%, bei Großprojekten nur um 0,15% der Gesamtbaukosten (Studie der ETH-Zürich).

Ein besonderer Aspekt ist die demografische Verteilung der Bevölkerung mit derzeit ca. 20% über 60-jährigen Personen. In dieser größten Gruppe sind zwei Drittel der Menschen von körperlichen Beeinträchtigungen, Sinnesbehinderungen und chronischen Erkrankungen betroffen und in vielen Lebensbereichen behindert oder ausgeschlossen. Der Ausspruch der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung »Architektur, die ich nicht nutzen kann, existiert für uns nicht!« prägt vor allem den Kultur-, Wellness-, Tourismus-, Bildungs-, Sport-, Freizeitbereich, die Infrastruktur, aber auch die Arbeitswelt und das Wohnen.

Bei öffentlichen Förderungen und in den Arbeitnehmerschutzbestimmungen für Neu- und Umbauten, vor allem bei Betriebsgrößen mit einer Einstellungspflicht behinderter MitarbeiterInnen, muss die Grundvoraussetzung die Einhaltung der baulichen Anforderungen der ÖNORM B1600 sein. Für bestehende Einrichtungen sind volkswirtschaftliche Anreize zu schaffen.

Die Nutzungsqualität von Bauwerken ist nur durch die gesetzlich verbindliche Einhaltung der ÖNORM B1600 zu erreichen. Neben der Vielzahl an zukunftsweisenden Qualitätskriterien ermöglicht das »Design for all« bundesweite Einsparungen und gleichzeitig vervielfacht sich der Wert an Baukultur. Falls nicht barrierefrei gebaut und ausgestattet wird, ist anstatt 0,15% Mehrkosten bei Großbauten mit geschätzten Sanierungskosten von bis zu 3,6% des Bauvolumens zu rechnen.

Weiters dazu

Im Art. 5 des deutschen BBG steht »...sind angemessen Vorkehrungen zu treffen.«

Das bedeutet, dass der Arbeitgeber – Ihr Betrieb, Ihr Kunde – die geeigneten und im konkreten Fall erforderlichen Maßnahmen ergreift (DIN 18040 e. a.).

Der »Jung«-Anteil der Arbeitnehmerschaft nimmt mangels Masse ab. Der Anteil der Älteren nimmt hingegen kontinuierlich zu – siehe auch die neuen Rentengesetze. Das bedeutet konkret – die Sensor-Armatur an einem Arbeits-Spül-/Waschbecken hat darauf Rücksicht zu nehmen.

LOex Tonga2 T91ii22 hoher Schwanenhalsauslauf Zeichnung
LOex Tonga2 T91ii22
LOex Bedienungspiktogramm für Sensoreinhebelmischbatterie als Spiegelaufkleber
Bedienpiktogramm

Eine Auslasshöhe von 130 mm und darunter (Sanitär-Sensorarmaturen) resultiert in Rückenproblemen (z. B. Bandscheiben) der Benutzer und höheren Fehlzeiten. Ein Minimum von 150 mm Auslaßhöhe sollte es daher unbedingt sein.

Bei Zunahme der durchschnittlichen Körpergröße bedarf der oft anzutreffende Einbau von Sanitär-Sensor-Armaturen mit niedrigen Auslasshöhen von gesundheitsschädigenden 85-120 mm in Waschrinnen von Betriebswaschräumen keines Kommentars.

Mit LOex iPuri S Sensoreinhebelmischern stehen dem Handwerker Armaturen für den Einbau zur Verfügung, welche die hohen Ansprüche an Design-for-all und barrierefrei erfüllen. Ihr Design ist nutzeroptimiert – für Bad und Küche im privaten Haushalt, das Hotelbad und gewerbliche Anwendungen.

Diese Armaturen sind ein guter Baustein im AAL – Ambient Assisted Living, im Universellen Design: technische Bausteine, um ein angenehmes selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Design for all – oder unser Ausdruck nutzeroptimiert – gerade am Arbeitsplatz: Die Auslasshöhen unserer LOex Tonga Reihe reichen von 150 mm bis 229 mm.

 

Eine weitere Möglichkeit der einfacheren Ansteuerung eines Auslaufventils ist ein Fußwasserschalter-Set.

Förderungen

Finanzierungshilfen für bauliche Anpassungen - Angaben ohne Gewähr.

(Informationen bei nullbarriere.de):

KfW-Kredit – sowohl für Privatpersonen (auch Mieter!) als auch Wohnungsbaugesellschaften. Höchstgrenze 50.000 € pro Wohneinheit. Muss bei der Hausbank beantragt werden. 

KfW-Zuschuss – geplant ist ein echter Zuschuss, der die Kreditsumme nicht übersteigen darf.

Bundesländer – Auskünfte darüber bei Wohnungsberatungsstellen und Kommunen.

Pflegeversicherung – Beteiligung bis € 2557 für verschiedene Maßnahmen. Es muß mindestens Pflegebedürftigkeit Stufe 1 vorliegen.

Krankenkassen – kleine Maßnahmen werden von Krankenkassen übernommen. Auskünfte bei diesen.

Sozialamt – das Sozialamt beteiligt sich an altengerechten Umbauten. Es muß Bedürftigkeit vorliegen.

Steuererleichterung – entsprechende Umbaumaßnahmen können bis zu einem derzeitigen(Apr.2010) Höchstbetrag von € 6000 steuerlich geltend gemacht werden.

Steuervorteile für Pflegehaushalte – § 35a EStG

Mit KfW-Hilfe barrierefrei umbauen und energieeffizient sanieren: Informationen bei nullbarriere.de

Wir empfehlen, sich auf jeden Fall aktuellen und fachkundigen Rat bei Ihrem Steuerberater, Planer und Ihrer Bank zu holen.

Gut. Seit 1993 Kompetenz in Sensorarmatursystemen für den Arbeitsplatz.
Pulverbeschichtet, in Edelstahl, klassisch in Chrom.